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Herzlich willkommen bei IB2S
Gewinn für Unternehmer mit Gewinn
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Was passiert mit meiner IB2S-Rente, wenn
ich berufsunfähig werde
Der Beitrag für ihre IB2S-Altersrente wird weiterbezahlt, auch wenn Sie nach dem ersten Monat nie wieder arbeiten können. Die Altersrente erhalten Sie ungekürzt ab dem 65. Geburtstag.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen haben, erhalten Sie bereits ab Krankheitsbeginn Rente und dennoch die volle Altersrente.

Auch diese Leistungen werden nicht auf ihre Ansprüche aus der Sozialversicherung angerechnet. (Ausnahme: Rentenzahlung bei Hartz IV-Leistungsempfängern). Ein Rundum-Vollkaskopaket, das keine Wünsche offen lässt.
Risiko der Berufsunfähigkeit
Ihre Sicherheit
Risiko der Berufsunfähigkeit, aber der Beitrag für die IB2S-Alters-Rente wird weitergezahlt
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IB2S-Wirtschafts-Modell
Aber der Beitrag für die IB2S-
Alters-Rente wird weitergezahlt

Foto: © IB2S